Weitere Informationen

Vielen Dank, dass Sie sich für die FAL-Card interessieren. Hier erhalten Sie weitere Informationen zur FAL-Card.

Fragen zum Konto?

Bei Fragen zu Ihrer FAL-Card stehen wir Ihnen zur Seite.

Schutz vor Pfändungen? Kein SCHUFA-Nachweis?

Weder eine Anfrage noch eine Meldung an die SCHUFA noch ein Nachweis über das Einkommen sind für die Beantragung der FAL-Card erforderlich, da diese Art von Karte auf Guthabenbasis läuft. Mit der optionalen Nutzung als kostenlosen Pfändungsschutzkonto steht Ihnen ein monatlicher Betrag zur Verfügung. Den Pfändungsschutz können Sie selbst in Ihrem Online-Konto einrichten.

Mastercard auf Guthabenbasis

Bei jeder Abbuchung erfolgt eine Anfrage über das verfügbare Guthaben auf der FAL-Card. Folglich kann es keinesfalls zu einer Verschuldung kommen. Die Aufladung des Guthabens erfolgt durch Überweisung auf Ihr FAL-Card-Konto.

Zu Ihrer eigenen Sicherheit sind Karte und Konto bis max. 10.000 Euro aufladbar. Das Limit kann jedoch nach Rücksprache erhöht werden.

Bestellvorgang für die FAL-Card

PIN für Ihre Debit Mastercard

Die PIN ist bei Einkäufen und bei Bargeldbezug mit der Debit Mastercard erforderlich und kann im Onlinebereich eingesehen werden.

Bitte beachten Sie, dass Ihre PIN aus Sicherheitsgründen nicht per Post mitgeteilt werden kann.

Keine Kündigungsvoraussetzungen!

Die FAL-Card kann immer gekündigt werden. Es muss keine Mindestvertragslauf-zeit eingehalten werden. Der Vorgang kann einfach und bequem über den internen Bereich abgewickelt werden.

Mehr Sicherheit für Sie!

Der persönliche Schutz unserer Kunden in Zusammenhang mit Datenschutz und Datensicherung steht für uns an erster Stelle. 

Das TÜV- und PCI-Siegel unseres technischen Partners sind der Beweis, dass alle Richtlinien in Bezug auf Sicherheitsaspekte strikt eingehalten werden.

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